RWR-Karte

Für Drittstaatsangehörige zur Arbeit und Niederlassung in Österreich
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Preis

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Wir bringen Ihre Arbeitskraft
nach Österreich

RWR-Karten erfolgreich beantragen war nie einfacher.

Mangelberufe

Als Fachkraft in einem Mangelberuf können Sie eine RWR-Karte beantragen. In Österreich gibt es eine Liste für Mangelberufe. Wir helfen Ihnen herauszufinden, ob Sie Fachkraft in Österreich sind.

Geld sparen

Vermeiden Sie unnötige KV-Überbezahlungen.

Sicherheit

Wir checken Ihre Dokumente, unterstützen Sie bei amtlichen Anfragen und stehen auch bei Spezialfragen oder im Prozess zur Verfügung.

Verlängerung

Die RWR-Karte kann (fast) automatisch verlängert werden.

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RWR Karte

Wir bringen Sie kosteneffizient zu Ihrem Aufenthaltstitel.

Welche Möglichkeiten bietet die RWR-Karte?

Die RWR-Karte ist die gängigste Form zur Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen in Österreich. Die Kriterien für die Zulassung der ausländischen Arbeitskraft richten sich dabei nach einem flexiblen Punktesystem. Es bestehen mehrere Subkategorien mit jeweils leicht unterschiedlichen Zulassungskriterien:

Fachkräfte im Mangelberuf

Wenn ihr potentieller Bewerber eine abgeschlossene Berufsausbildung oder akademische Ausbildung in einem Mangelberuf besitzt und sie eine Position in einem Mangelberuf besetzen wollen, ist die RWR-Karte der richtige Aufenthaltstitel dafür.

Besonders Hochqualifizierte

Diese Subkategorie wurde für Personen mit besonders hoher Qualifikation, das sind in der Regel meist Manager, Führungskräfte und Individuen mit Forschungs- oder Innovationstätigkeit, geschaffen.

Sonstige Schlüsselkräfte

Wenn die zu besetzende Stelle kein Mangelberuf ist, und der Arbeitgeber bereit ist, die Arbeitskraft monatlich mit mind.  € 2.925 brutto zu entlohnen, ist diese Subkategorie der RWR-Karte der richtige Aufenthaltstitel.

Studienabsolventen

Wenn der Antragsteller ein Studium in Österreich als Inhaber einer Aufenthaltsbewilligung „Student“ abgeschlossen hat, kann der Aufenthalt um ein Jahr zur Arbeitsplatzsuche verlängert werden. Bekommt der Antragsteller innerhalb dieses Jahres ein dem Ausbildungsniveau entsprechendes Beschäftigungsangebot eines konkreten Unternehmens, kann eine RWR-Karte Studienabsolventen beantragt werden.

Stammmitarbeiter

Diese mit Oktober 2022 neu geschaffene Subkategorie der RWR-Karte ist für die dauerhafte Beschäftigung von Saisonarbeitskräften geeignet.

Kosteneffizient ans Ziel:

So funktioniert’s!

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Beantworten Sie einfache Fragen Online

Finden Sie bequem und unverbindlich über unser Online Tool den passenden Aufenthaltstitel und schätzen Sie Ihre Erfolgschancen ein.

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Optional: Inkludieren Sie Kinder

Wenn Sie einen Aufenthatstitel für die ganze Familie beantragen möchten, ist das über 42migration möglich. Mit nur ein paar extra Fragen und Dokumenten können die Kinder den Aufenthaltstitel erhalten.

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Antragszusammenstellung

Wir leiten Sie Schritt für Schritt durch den Prozess und sagen Ihnen, welche Dokumente Sie benötigen. Mit 42migration haben Sie alle Unterlagen kompakt an einem Ort.

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Dokumenten Check

Wir gehen für Sie sicher, dass alle Dokumente passen und den amtlichen Anforderungen entsprechen. Auch der Antrag als solches wird von erfahrenen Migrationsanwälten geprüft. Bei Spezialfragen hilft Ihnen unsere jahrelange Erfahrung mit Aufenthaltsverfahren.

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Einreichung

Wir reichen den Antrag für Sie ein.

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Erfolgreicher Abschluss

Wir sind erst am Ziel, wenn Ihr Team in Österreich ist. Auch nach der Einreichung unterstützen wir Sie weiter. Mit Anwaltsvollmacht managen wir alle Verfahrensstadien für Sie.

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Nach dem Abschluss

Wir verwalten Ihren Akt weiterhin online – bis zur Verlängerung des Aufenthaltstitels. Den nächsten Mitarbeiter holen Sie sich noch viel einfacher über unser Portal nach Österreich.

Warum 42migration?

Wir wissen, was wir tun.

Ersparen Sie Ihrem Team den langwierigen und aufwändigen Prozess des Aufenthaltsverfahrens.  Überlassen Sie dies dem 42migration-Anwaltsportal, das jeden Akt effizient für Sie abwickelt!

Wir haben den Ablauf auf Basis hunderter Verfahren optimiert.

Unsere Anwälte prüfen – blitzschnell – jedes Dokument und beraten bei Spezialfragen.

Mit Anwaltsvollmacht begleiten wir Sie im gesamten Verfahren bis zum erfolgreichen Erhalt der RWR-Karte.

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Häufig gestellte Fragen

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Die RWR-Karte ist eine Kombinations aus Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung. Sie besitzt eine Gülitigkeit von zwei Jahren und berechtigt zur Niederlassung in Österreich sowie zur Beschäftigung bei einem bestimmten Arbeitgeber. Weist der Arbeitsvertrag eine kürzere Dauer als zwei Jahre aus, ist die RWR-Karte für eine um drei Monate hinausgehende Dauer des Arbeitsvertrages auszustellen.

Insegesamt gibt es 7 Subkategorien bei der RWR-Karte. Die Subkategorie „Besonders Hochqualifiziert“ eignet sich besonders für Führungskräfte und Manager. Die Kategorie „Fachkräfte in Mangelberufen“ ist für Personen geeignet die eine Ausbildung in einem Beruf haben, der auf der Mangelberufsliste des Arbeitsministeriums angeführt ist. Der Typ „Sonstige Schlüsselkräfte“ ist für alle Jobs geeignet und bietet sich insb. an, wenn die zu besetzende Stelle kein Mangelberuf ist. Die Kategorie „StudienabsolventInnen“ ist für Absolventen einer österreichischen Hochschule die innnerhalb von 12 Monaten nach Studienabschluss ein Beschäftigungsangebot in Österreich enthalten. Der Typ „StammmitarbeiterInnen“ ist für die dauerhafte Beschäftigung von Saisonarbeitskräften geschaffen worden. Daneben existieren noch zwei weitere Subkategorien für die Aufnahme selbstständger Tätigkeiten, diese werden von uns aber nicht angeboten.

Der Großteil der Berufe wird ohne weiteres in Österreich anerkannt. Nur bei reglementierten Berufen ist eine formale Anerkennung erforderlich, dazu zählen etwa die Tätigkeit als Arzt, Rechtsanwalt oder Steuerberater. Hier können Sie die Anerkennung ihrer Berufsausbildung und die zuständige Stelle dafür in Österreich ermitteln.

Deutschkenntnisse sind nicht zwingend erforderlich bei der erstmaligen Beantragung der RWR-Karte. Sie können aber hilfreich sein, um die erforderliche Mindestpunkteanzahl zu erreichen.

Für jede Kategorie der RWR-Karte wird grundsätzlich ein verbindliches Jobangebot bzw. ein abgeschlossener Arbeitsvertrag verlangt. Eine Ausnahme besteht für die RWR-Karte „Besonders Hochqualifizierte“, diese können ein sechsmonatiges Visum zur Jobsuche in Österreich beantragen, dafür müssen jedoch schon bei Beantragung des Visas genügend Punkte für die Erteilung der RWR-Karte „Besonders Hochqualifizierte“ erreicht werden. Wenn Sie für Ihre Einreise nach Österreich keiner Visumfplicht unterliegen, können sie während ihres Aufenthalts eine RWR-Karte beantragen, wenn Sie einen passenden Arbeitsplatz finden.

Die RWR-Karte wird grundsätzlich nur für einen bestimmten Arbeitgeber ausgestellt. Soll ein Jobwechsel erfolgen muss ein Zweckänderungsantrag gestellt werden, wobei die Voraussetzungen für den neuen Arbeitsplatz vom AMS neuerlich geprüft werden.

Eine selbstständige Tätigkeit darf neben der unselbstständigen Beschäftigung ausgeübt werden, wenn diese der unselbstständigen Tätigkeit untergeordnet ist und alle gesetzlichen Voraussetzungen zur Ausübung erfüllt sind. Gesetzliche Voraussetzugen können etwa der Nachweis der Befähigung für die Ausübung eines reglementierten Gewerbe sein gem. § 18 GewO.

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