Für die Weiterentwicklung unserer verschiedenen Softwareprodukte haben wir einen Softwaredeveloper gesucht, der an der Schnittstelle zwischen Frontend, Backend und Machine Learnig Tools tätig ist. Dazu sind insb. Kenntnisse in den Programmiersprachen Java Script (Vue3), Python und Java wichtig. Entwicklung und Konfiguration von Schnittstellen (APIs) für die Verbindung von Frontend mit Backend und Datenbanken war auch ein wichtiger Skill für diese Stelle. Wir wurden schlussendlich im asiatischen Raum fündig, der Bewerber hatte entsprechende Arbeitserfahrung und hat in der Vergangenheit sogar in Österreich studiert, währenddessen er schon bei uns tätig war. Im letzten Abschnitt seines Studiums sollte der Wechsel auf eine RWR-Karte erfolgen, um eine Anstellung von mehr als 20h, nämlich von 30h, zu ermöglichen.
Die Migrationsexperten von 42migration haben uns die passende Subkategorie der RWR-Karte empfohlen, die wir folglich beantragt haben. Die zunächst negative Entscheidung wurde wie oben bereits angeführt erfolgreich bekämpft. Hier wurde etwa als Begründung angeführt, dass eine Tätigkeit im Ausmaß von 30h sehr nahe dran an einer Vollzeitbeschäftigung (38,5h) ist, das Studium kurz vor Abschluss steht und eine Vollzeitanstellung ohnehin nach Abschluss von Arbeitnehmer und Arbeitgeber angestrebt wird. Zudem konnte die Befürchtung der Behörde, dass das Ausländer-Beschäftigungsgesetz mit Teilzeitanstellungen umgangen werden soll, vollends beseitigt werden.
Neben der herausragenden Unterstützung bei der Bekämpfung des Bescheids, hat uns auch die simple Bedienung der Plattform gefallen. Anleitungen über Form, Beglaubigung und Übersetzung zu den erforderlichen Dokumenten haben wertvolle Zeit gespart. Zudem ist 42migration übersichtlich und strukturiert aufgebaut, etwa lässt sich der Status des Antrags verfolgen oder rasch über den Chat kommunizieren. Deshalb werden wir uns für die zukünftige Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen gerne wieder 42migration bedienen. Die kostenlose Erstprüfung des Bewerberprofils gibt uns nämlich die Rechtssicherheit die wir brauchen, um verbindliche Jobzusagen geben zu können. Außerdem sorgt der Fixpreis im Vergleich zur typischen Abrechnung nach Stundensätze von Anwälten dafür, dass wir den finanziellen Aufwand vorausplanen können und die Kosten von Anfang bis zum Ende des Verfahrens transparent sind.