Aufenthaltstitel für Fachkräfte

Für Drittstaatsangehörige zur Arbeit und Niederlassung in Deutschland
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Preis

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Wir bringen Fachkräfte nach Deutschland

Aufenthaltstitel für Fachkräfte erfolgreich beantragen war nie einfacher.

Anwaltliche Vorprüfung

Unsere Migrationsanwälte sehen sich das Profil Ihres Mitarbeiters an und überprüfen, welcher Aufenthaltstitel anhand der Qualifikation des Mitarbeiters am besten passt.

Sicherheit

Wir checken Ihre Dokumente, unterstützen Sie bei amtlichen Anfragen und stehen auch bei Spezialfragen oder im Prozess zur Verfügung.

Verlängerung

Die Verlängerung von Aufenthaltstiteln für Fachkräfte geschieht deutlich einfacher als die erstmalige Beantragung und kann (fast) automatisch erledigt werden.

Welche Möglichkeiten bieten Aufenthaltstitel für Fachkräfte?

Aufenthaltstitel für Fachkräfte jeglicher Art sind die beliebteste Art zur Beschäfitgung von Drittstaatsangehörigen in Deutschland. Es bestehen verschiedene Kategorien der Aufenthaltstitel für Fachkräfte, die jeweils leicht verschiedene Anforderungen an den Antragsteller stellen. Hier ein kurzer Überblick über die verschiedenen Formen:

Fachkräfte mit Berufsausbildung

Für Personen die eine qualifizierte Berufsausbildung besitzen, die mit
einer deutschen gleichzuhalten ist, und ein konkretes Jobangebot
haben für das eine Berufsausbildung nötig ist. Nähere Informationen
zur Anerkennung finden Sie hier.

Fachkräfte mit akademischer Ausbildung

Für Personen die einen Universitätsabschluss besitzen und ein konkretes Jobangebot haben, welches der erworbenen akademischen Qualifikation entsprich. Die erlangte akademische Ausbildung muss mit einer deutschen vergleichbar sein. Dies ist jeden-falls erfüllt, wenn die Hochschule an der die Ausbildung absolviert wurde H+ Status hat. Ob dies der Fall ist, können Sie hier überprüfen.

Fachkräfte ohne Berufs- oder akademische Ausbildung

Für IT-Spezialisten, die keine Berufs- oder akademische Ausbildung abgeschlossen haben, aber mind. 3 Jahre Berufserfahrung in den letzten 7 Jahren ausweisen können. Auch für Staatsangehörige aus Albanien, Bosnien & Herzegovina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien ohne anerkannte Qualifikation mit einem konkreten Jobangebot.

Was kostet es?

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Wenn Sie einen Aufenthatstitel für die ganze Familie beantragen möchten, ist das über 42migration möglich. Mit nur ein paar extra Fragen und Dokumenten können die Kinder den Aufenthaltstitel erhalten.

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Antragszusammenstellung

Wir leiten Sie Schritt für Schritt durch den Prozess und sagen Ihnen, welche Dokumente Sie benötigen. Mit 42migration haben Sie alle Unterlagen kompakt an einem Ort.

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Dokumenten Check

Wir gehen für Sie sicher, dass alle Dokumente passen und den amtlichen Anforderungen entsprechen. Auch der Antrag als solches wird von erfahrenen Migrationsanwälten geprüft. Bei Spezialfragen hilft Ihnen unsere jahrelange Erfahrung mit Aufenthaltsverfahren.

5

Einreichung

Wir reichen den Antrag für Sie ein.

6

Erfolgreicher Abschluss

Wir sind erst am Ziel, wenn Ihr Team in Deutschland ist. Auch nach der Einreichung unterstützen wir Sie weiter. Mit Anwaltsvollmacht managen wir alle Verfahrensstadien für Sie.

7

Nach dem Abschluss

Wir verwalten Ihren Akt weiterhin online – bis zur Verlängerung des Aufenthaltstitels. Den nächsten Mitarbeiter holen Sie sich noch viel einfacher über unser Portal nach Deutschland.

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Mit Anwaltsvollmacht begleiten wir Sie im gesamten Verfahren bis zum erfolgreichen Erhalt der RWR-Karte.

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Häufig gestellte Fragen

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Der Aufenthaltstitel für Fachkräfte ist eine Kombinations aus Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. Er besitzt eine Gültigkeit von max. 4 Jahren und berechtigt zur befristeten Niederlassung in Deutschland und zur Beschäftigung bei einem bestimmten Arbeitgeber. Ein Arbeitgeberwechsel ist ohne einem gesonderten Verfahren nicht möglich.

Es gibt mehrere Subkategorien bei den Aufenthaltstiteln für Fachkräfte. Der Aufenthaltstitel Fachkräfte mit Berufsausbildung ist für Antragsteller geeignet, die eine mit Deutschland vergleichbare Berufsausbildung abgeschlossen haben. Der Aufenthaltstitel Fachkräfte mit akademischer Ausbilung ist für all jene Personen geschaffen worden die über einen Universitätsabschluss verfügen und eine ihrer Ausbildung entsprechenden Job nachgehen wollen. Der Aufenthaltstitel Fachkräfte ohne Berufs- oder akademische Ausbildung wurde für IT-Spezialisten ohne formale Qualifikation und für Staatsangehörige des Westbalkans geschaffen.

Damit sie einen Beruf gemäß ihrer Berufsausbildung bzw. ihres Hochschulsabschluss ausüben können, muss diese anerkannt werden. Das heißt, dass diese entweder in Deutschland absolviert worden sein muss oder die ausländische Ausbildung gleichwertig mit der deutschen ist. Um die Gleichwertigkeit festzustellen muss ein Anerkennungsverfahren durchlaufen werden. Informationen zum Anerkennungsverfahren finden Sie hier.

Ja, es müssen Deutschkenntnisse nachgewiesen werden die der angestrebten Tätigkeit entsprechen. Je nachdem welche Tätigkeit ausgeübt werden soll, können niederigere bzw. höhere Sprachkenntnisse notwendig sein. Für Fachkräfte und die Blaue Karte EU ist kein bestimmtes Sprachniveau für Deutsch erforderlich.

In den ersten zwei Jahren ab Ausstellung des Aufenthaltstitels ist kein Arbeitgeberwechsel ohne ein gesondertes Verfahren möglich. Der Aufenthaltstitel ist in diesem Zeitraum an einen Arbeitgeber gebunden. Wird trotzdem ein Arbeitgeberwechsel angestrebt ist dafür die Genehmigung der Ausländerbehörde sowie der Arbeitsagentur notwendig. Wurde schon mind. 2 Jahre mit diesem Aufenthaltstitel gearbeitet, kann der Dienstgeber ohne der Zustimmung der Arbeitsagentur gewechselt werden. Hier muss lediglich einen Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis abgegben werden. Es fallen keine Gebühren an.

Eine selbstständige Tätigkeit, auch in geringfügigen Ausmaß, neben der Ausübung des Hauptberufs ist nicht erlaubt. Dafür müsste ein eigener, spezieller Aufenthaltstitel beantragt werden.

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