So läuft das Verfahren zur Erteilung einer RWR-Karte
Allgemeine Informationen zum Verfahren zur Erteilung einer „Rot-Weiß-Rot-Karte“, den Online-Punkterechner und Formulare finden Sie über unsere Homepage oder auf www.migration.gv.at. Im Folgenden fassen wir die wichtigsten Schritte im Verfahren für Sie zusammen:
Vorbereitung:
Antragseinreichung:
Die Beantragung der „Rot-Weiß-Rot-Karte“ erfolgt bei der zuständigen Niederlassungs- und Aufenthaltsbehörde im In- oder Ausland – dies richtet sich nach der Art des Aufenthaltstitels und ist abhängig von Visa-Bestimmungen. Bei Inlandsantragstellung richtet sich die Zuständigkeit nach dem beabsichtigen Wohnsitz in Österreich.
Verfahrensdauer ab Antragstellung/ Einreichung:
Die Entscheidung über die Erteilung der „Rot-Weiß-Rot-Karte“ erfolgt in der Regel binnen 8 Wochen ab Antragstellung bei der Aufenthaltsbehörde im Inland.
Weitere Schritte:
Familienzusammenführung:
Die Familienzusammenführung kann entweder parallel mit dem Antrag der zukünftigen Inhaber/in der „Rot-Weiß-Rot-Karte“ oder nach Erhalt des Aufenthaltstitels beantragt werden. Die Familienzusammenführung hat über die Vertretungsbehörden oder direkt bei den zuständigen Aufenthaltsbehörden zu erfolgen. Dies hängt davon ab, ob Sie aus einem Drittstaat stammen, der grundsätzlich zur visumsfreien Einreise berechtigt oder nicht. Sollten Sie zur visumsfreien Einreise berechtigt sein, können Sie die Familienzusammenführung nach Terminvereinbarung direkt bei den zuständigen Aufenthaltsbehörden in Österreich beantragen.