Was ist eigentlich eine RWR-Karte?
Die „Rot-Weiß-Rot-Karte“ berechtigt Drittstaatsangehörige zur Niederlassung in Österreich, sowie zur Beschäftigung bei einem bestimmten Arbeitgeber oder zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit . Die „Rot-Weiß-Rot-Karte“ wird in der Regel für 24 Monate ausgestellt.
„Drittstaatsangehörige“ sind Personen, die weder EWR-Bürger/innen noch Schweizer/innen sind. Diese benötigen für Österreich einen Aufenthaltstitel, wenn sie sich länger als sechs Monate im Inland aufhalten wollen.
Das Wichtigste zum Antrag auf Erteilung einer „Rot-Weiß-Rot-Karte“:
Je nach Situation richtet sich der Antrag auf Erteilung einer „Rot-Weiß-Rot Karte“ auf eine der folgenden Varianten:
Familienangehörige von Inhabern einer „Rot-Weiß-Rot-Karte“ können eine „Rot-Weiß-Rot-Karte plus“ beantragen. Sie erlangen damit ein Niederlassungsrecht und erhalten ab Erhalt des Aufenthaltstitels freien Arbeitsmarktzugang in Österreich.