Was ist eine Blaue Karte (EU)?
Die Blaue Karte (EU) (englisch: EU Blue Card) wurde auf Grundlage der EU-Richtlinie 2009/50/EG auch in Österreich umgesetzt und steht Arbeitnehmern und Unternehmern seit 2009 auch in Österreich zur Verfügung. Die „Blaue Karte (EU)“ soll insbesondere hochqualifizierten Drittstaatsangehörigen den Aufenthalt in der EU ermöglichen, um dem künftig erwarteten oder bereits bestehenden Mangel an Fachkräften in vielen Beschäftigungssektoren zu begegnen.
Die „Blaue Karte EU“ wurde EU-weit ins Leben gerufen, um qualifizierten Arbeitskräften aus Drittstaaten eine Zuwanderung zu ermöglichen und zu vereinfachen.
Mit der „Blauen Karte EU“ ist man berechtigt sich in Österreich niederzulassen und bei einem bestimmten Arbeitgeber beschäftigt zu sein. Die Gültigkeitsdauer eines solchen Aufenthaltstitels beträgt in der Regel 24 Monate.
Ein Drittstaatsangehöriger kann eine Blaue Karte EU erhalten, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Wenn der/die Inhaber/in einer „Blauen Karte (EU)“ nach Erteilung innerhalb von 24 Monaten mindestens 21 Monate beschäftigt wurde, hat er/sie die Möglichkeit auf eine RWR Karte PLUS umzusteigen. Diese wird für drei Jahre ausgestellt und ermöglicht einen freien Arbeitsmarktzugang. Ein solcher freier Arbeitsmarktzugang bedeutet, dass der Drittstaatsangehörige an keinen bestimmten Arbeitgeber mehr gebunden ist, selbständig berufstätig oder auch lediglich von seinen Ersparnissen in Österreich leben kann, solange seine Ausgaben und Lebensführung von den Ersparnissen gedeckt werden können.
Nach Ablauf dieser drei Jahre kann, bei Vorlage eines B1 ÖIF Sprachzertifikates und der Erfüllung aller anderen Voraussetzungen bereits ein Daueraufenthaltstitel („Daueraufenthalt EU“) in Österreich beantrag werden.