Wie wechselt man mit einer Blauen Karte (EU) nach Österreich?
für die Erteilung einer „Blauen Karte (EU)“ vorliegen.
Im Rahmen einer neuen EU-Richtlinie ist geplant, dass Inhaber/innen einer „Blauen Karte (EU)“ und ihre Familienangehörigen in Zukunft bereits nach 12 Monaten Beschäftigung im ersten Mitgliedstaat der Umzug in einen anderen Mitgliedstaat erlaubt sein soll. Dabei soll auch die bereits in anderen Mitgliedstaaten absolvierte Arbeitszeit bei Anträgen auf langfristige Aufenthaltsberechtigung in der EU berücksichtigt werden.
Diese neue EU-Richtlinie betreffend die „Blaue Karte (EU)“ soll eine Regelung auf EU-Ebene bieten, die mehr Flexibilität, bessere Bedingungen und vereinfachte Mobilität ermöglicht. Dies soll die EU zu einem beliebten Ziel für hochqualifizierte Arbeitskräfte machen und mehr Flexibilität in der Anstellung von Hochqualifizierten Arbeitnehmern innerhalb der EU fördern.
Siehe Näheres zu den geplanten Erleichterung im nächsten Artikel.