Was ist der Aufenthaltstitel “Daueraufenthalt EU”?
Der Aufenthaltstitel Daueraufenthalt EU ist für alle Drittstaatsangehörige geeignet, die sich
schon länger in Österreich aufhalten und sich nun dauerhaft in Österreich niederlassen und
arbeiten wollen.
Wer kann den Aufenthaltstitel beantragen?
Dieser Aufenthaltstitel kann nur von Personen beantragt werden, die sich schon mind. 5
Jahre ununterbrochen legal in Österreich aufhalten. Zusätzlich muss das Modul 2 der
Integrationsvereinbarung erfüllt werden. Dieses besteht aus Deutschkenntnissen auf B1-
Niveau und Kennntnisse über die österreichische Rechts- und Gesellschaftsordnung.
Das Erfordernis des ununterbrochenen Aufenthalts in Österreich verbietet nicht jegliches
Verlassen des österreichischen Staatsgebiet. Der Aufenthalt gilt nur dann als unterbrochen,
wenn die Person innerhalb der letzten 5 Jahre länger als 6 Monate an einem Stück im
Ausland aufhältig war oder in den 5 Jahren insgesamt mehr als 10 Monate nicht in
Österreich aufhältig war. Hierzu muss man erwähnen, dass Auslandsaufenthalte aufgrund
der beruflichen Tätigkeit nicht eingerechnet werden. Für Inhaber der Blauen Karte – EU
gelten großzügigere Zeiträume, weiters gelten für diese nur Aufenthalte außerhalb des
EWR-Raumes als Auslandsaufenthalte.
Anforderungen
Für die Beantragung dieses Aufenthaltstitels ist kein Punktesystem vorgesehen. Er
berechtigt zur unbefristeten Niederlassung und zum freien Zugang zum Arbeitsmarkt und
wird für 5 Jahre ausgestellt.
Fazit
Der Daueraufenthalt EU – Aufenthaltstitel gewährt einem eine fast idente Rechtsposition wie ein Inländer, da eine Arbeit jederzeit aufgenommen und beendet werden darf. Dafür sind aber auch die Anforderungen sehr hoch, es muss ein langer Aufenthalt in Österreich im vorhinein geschehen sowie fortgeschrittene Deutschkenntnisse nachgewiesen werden.