Was ist eine Rot Weiss Rot Karte für StudienabsolventInnen?
StudienabsolventInnen von österreichischen Universitäten und Fachhochschulen in Österreich können nach Abschluss des Studiums (gilt für Bachelor-, Master-, Diplom- und PhD- bzw. Doktoratsstudium) weitere 12 Monate in Österreich bleiben, um einen Arbeitsplatz zu suchen. Liegt ein fixes Jobangebot vor, das ihrem Ausbildungsniveau entspricht und mit einem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestentgelt entspricht, kann eine Rot-Weiß-Rot – Karte beantragt werden. Für StudienabsolventInnen kommt das Punktesystem nicht zur Anwendung, auch das Ersatzkraftverfahren im AMS entfällt.
Familienzusammenführung:
Der Aufenthaltstitel Studienabsolvent berechtigt zur Familienzusammenführung, wie auch in anderen Fällen der Rot Weiss Rot Karte. Diese kann entweder parallel mit dem Antrag des zukünftigen Rot-Weiss-Rot Karten Inhabers oder nach Erhalt des Aufenthaltstitels durch den Rot-Weiss-Rot Karten Inhaber beantragt werden.
Beschäftigungsmöglichkeiten während des Studiums:
Studierende aus Nicht-EU-Ländern können während ihres Studiums eine Beschäftigung im Ausmaß von 10 bis 20 Wochenstunden aufnehmen, dies ist abhängig davon, ob sie in einem Bachelor oder Master Studium inskribiert sind. Im Rahmen der Erteilung der Beschäftigungsbewilligung (der Antrag erfolgt durch den ArbeitgeberIn) wird kein Ersatzkraftverfahren durchgeführt. Damit fällt die wesentliche Hürde bei der Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung weg. Erst ab Erteilung der Beschäftigungsbewilligung dürfen Studierende angestellt werden, jeder Tag früher würde eine illegale Beschäftigung darstellen, hier ist Vorsicht geboten.